Zahlungskonditionen & AGB
Die Waldspielgruppe Waldmuus verlangt Fr. 135.- pro Monat, inkl. Mitgliederbeitrag. Für ein Schuljahr (August bis und mit Juli) werden 11 Monate verrechnet. Die Betreuungskosten werden jeweils pro Monat in Rechnung gestellt und sind im Voraus zu begleichen. Der Monatsbetrag wird fällig, unabhängig davon, ob das Kind anwesend ist oder nicht (reservierter Platz).
1. Angebot
Die Spielgruppe findet jeweils am Mittwoch von 08.30–11.30 Uhr statt. In den Schulferien (Ferienplan Lenzburg) sowie an schulfreien Tagen findet keine Spielgruppe statt. Bei zu wenig Anmeldungen an einem der angebotenen Tage, werden die Eltern frühzeitig informiert. Unsere Waldspielgruppe besteht aus 6 bis 12 Kindern und wird ab 6 Kindern durchgeführt. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen reserviert.
Die Eingewöhnungsphase für die Kinder erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. vier Wochen. In dieser Zeit haben sie die Möglichkeit, von ihren Eltern oder Grosseltern begleitet zu werden. Nach dieser Phase können die Kinder den Spielgruppenaufenthalt eigenständig erleben, wobei in Ausnahmefällen Flexibilität gewährt wird.
2. Gültigkeitsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Kunden und der Waldspielgruppe Waldmuus.
3. Vertragsabschluss
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung bestätigt der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit den rechtlichen Bedingungen der Waldspielgruppe Waldmuus einverstanden.
Das Vertragsverhältnis zwischen der Waldspielgruppe Waldmuus und dem Kunden entsteht durch Unterzeichnung der Anmeldung durch den Kunden. Die Anmeldung ist verbindlich und mit dem Eingang der Zahlung bestätigt. Nicht bezahlte Rechnungen werden nach gesetzlichen Vorgaben gemahnt.
Rechnungen werden per E-Mail zugestellt. Falls Sie lieber einen Einzahlungsschein wünschen, können Sie uns das gerne mitteilen (mit Zusatzkosten).
4. Ausfälle / höhere Gewalt
Bei stürmischen Wetterbedingungen, tiefen Minusgraden oder Jagd werden die Eltern rechtzeitig informiert und die Spielgruppe findet an einem anderen Ort statt oder wird ganz abgesagt. Muss die Spielgruppe abgesagt werden, wird der Ausfall nicht vergütet.
Fällt die Spielgruppe wegen Krankheit der Leiterin über längere Zeit aus, wird ein Ersatz eingesetzt. Einzelne Ausfälle infolge Krankheit der Spielgruppenleiterin werden nicht vergütet.
5. Tarife
Die Waldspielgruppe Waldmuus verlangt Fr. 135.- pro Monat, einmal wöchentlich, inkl. Mitgliederbeitrag. Für ein Schuljahr (August bis und mit Juli) werden 11 Monate verrechnet. Die Betreuungskosten werden jeweils pro Monat in Rechnung gestellt und sind im Voraus zu begleichen. Der Monatsbetrag wird fällig, unabhängig davon, ob das Kind anwesend ist oder nicht (reservierter Platz).
6. Krankheit / Abwesenheit
Bei Krankheit, Ferien oder anderer Abwesenheit ist das Kind am Vorabend oder spätestens bis 8.00 Uhr morgens abzumelden. Bitte bringen Sie Ihr Kind bei fieberhaften Erkrankungen oder Magen-Darm-Beschwerden nicht in die Spielgruppe. Falls die Spielgruppe aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen usw. vorübergehend geschlossen werden muss, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Abwesenheit des Kindes oder Nichtteilnahme an der Spielgruppe erfolgt keine Rückerstattung. Im Falle von Krankheitsabwesenheiten der Spielgruppenleiterin entfällt die Spielgruppe ersatzlos und berechtigt nicht zu einer Rückerstattung. Grundsätzlich wird nach Möglichkeit eine Vertretung eingesetzt.
7. Versicherung
Die Verantwortung für die Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung des Kindes liegt bei den Eltern oder den gesetzlichen Vertretern. Die Kinder sind durch die Waldspielgruppe Waldmuus nicht versichert. Die Waldspielgruppe Waldmuus lehnt jegliche Haftung ab, einschließlich Fahrlässigkeit, für jegliche Schäden an Eigentum, Personen oder anderen Belangen, die im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Spielgruppentage entstehen. Die Gruppe übernimmt auch keine Verantwortung für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände.
8. Kinder mit speziellen Krankheiten / Gebrechen
Die Eltern verpflichten sich, die Spielgruppenleiterin über spezielle Krankheiten und Gebrechen des Kindes aufzuklären. Die Eltern nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass die Waldspielgruppe Waldmuus für Sach-, Personen- und andere Schäden, welche insbesondere auf die Krankheit / das Gebrechen des Kindes zurückzuführen sind, keine Haftung übernimmt (vgl. Artikel 7). Die Verantwortung betreffend die Gesundheit des Kindes, insbesondere in Bezug auf die Krankheit / das Gebrechen, verbleibt zu jeder Zeit bei den Eltern.
9. Vertragsdauer
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 12 Monaten von August bis zum Juli des nächsten Jahres abgeschlossen (Schuljahr Lenzburg). Der Vertrag wird nicht automatisch verlängert. Für jedes weitere Jahr muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
10. Schweigepflicht
Die Spielgruppe und deren Mitarbeitende sind verpflichtet, alle privaten Informationen, die das Kind und die Familie betreffen, vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Spielgruppenvertrages.
11. Kündigung
Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten auf Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
12. Änderungen / Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Waldspielgruppe Waldmuus behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Eine Information diesbezüglich erfolgt in geeigneter Form.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Zwischen dem Kunden und der Waldspielgruppe Waldmuus ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist in Lenzburg.